Offenes Factoring
Definition, Ablauf und Vorteile
Beim offenen Factoring verkauft ein Unternehmen seine Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen an einen Factoring-Anbieter, um schnell Liquidität zu generieren. Anders als beim stillen Factoring wird hier der Forderungsverkauf den Abnehmern mitgeteilt, deshalb spricht man auch von Notification Factoring. Besonders beliebt ist diese Variante in der Form des Full Service Factorings, bei dem der Factor nicht nur finanziert, sondern auch das gesamte Forderungsmanagement übernimmt – von Bonitätsprüfung bis Inkasso.
Was ist offenes Factoring und wie funktioniert es?
Beim Factoring unterscheidet man grundsätzlich zwei Varianten – das offene und das stille Verfahren. Beide Varianten sorgen beim Factoring-Kunden für schnelle Liquidität, erweitern Finanzierungsspielräume und senken das Insolvenzrisiko. Die Besonderheit beim offenen Factoring liegt darin, dass die Beauftragung des Factoring-Dienstleisters sowie die entsprechenden Verkäufe der Forderungen den jeweiligen Abnehmern mitgeteilt werden.
Beim offenen Factoring erhalten die Debitoren zwei Hinweise:
- Ein einmaliges Informationsschreiben (Notifikationsschreiben), das über den Factor informiert.
- Einen Abtretungsvermerk auf jeder Rechnung, der klarstellt, dass Zahlungen nur noch an den Factor geleistet werden können.
Der Abtretungsvermerk – auch Zessionstext genannt – weist die Debitoren darauf hin, dass Forderungen nur noch an den Factor schuldbefreiend überwiesen werden können. Die entsprechende Bankverbindung des Factoring-Unternehmens ist daher ebenso auf der Rechnung vermerkt. Damit ist sichergestellt, dass der Zahlungsfluss direkt an den Factor als neuen Forderungsinhaber erfolgt.
Ein zusätzlicher Aspekt des offenen Factorings ist, dass auch das Debitorenmanagement häufig vollständig vom Factoring-Dienstleister übernommen wird.
Was übernimmt der Factor?
- Bonitätsprüfungen der Abnehmer
- Überwachung der Zahlungen
- 100 % Absicherung gegen Forderungsausfälle
- Mahnwesen und Kommunikation bei Zahlungsverzug
- Falls nötig: mehrstufiges Inkasso oder gerichtliche Schritte
Das Factoring-Unternehmen behält die Fälligkeiten sämtlicher Forderungen im Blick und überprüft sie zeitnah. Sollte ein Debitor dabei mit der Begleichung einer Rechnung in Verzug geraten, liegt es am Factor, eine entsprechende Mahnung auszustellen und diese nachzuverfolgen. Das Factoring-Unternehmen geht dabei immer mit der nötigen Sensibilität und Professionalität vor.
Erst wenn die Zahlung der Rechnung trotz entsprechender Mahnungen ausbleiben sollte und eine einvernehmliche Vereinbarung nicht möglich ist, leitet das Factoring-Unternehmen einen mehrstufigen Inkassoprozess ein. Wobei auch hier eine außergerichtliche Lösung stets im Vordergrund steht.
Kann die Rechnung endgültig nicht beglichen werden, so wird das Ausfallrisiko beim offenen Factoring vollständig vom Factoring-Anbieter übernommen. Der entstandene Schaden wird komplett über eine Warenkreditversicherung gedeckt.
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Der Unterschied zwischen stillem und offenem Factoring
Offenes Factoring und stilles Factoring unterscheiden sich im Wesentlichen in diesen Punkten: der Offenlegung beziehungsweise Nichtoffenlegung des Forderungsverkaufs.
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- Abnehmer werden nicht informiert
- Zahlungen gehen direkt an den Factoring-Kunden
- Mahnwesen & Forderungsmanagement meist im Unternehmen selber
Anders als beim offenem Factoring werden die Debitoren beim stillen Factoring nicht über die Forderungsverkäufe informiert. Auch auf entsprechende Abtretungsvermerke auf den jeweiligen Rechnungen wird generell verzichtet. So werden die ausstehenden Forderungen auch nicht auf ein Konto des Factoring-Unternehmens überwiesen, sondern auf ein Konto des Unternehmens. Dieses Konto wurde jedoch zuvor an das Factoring-Institut abgetreten und wird von diesem verwaltet. Das stille Factoring verläuft demnach sehr diskret und ist für die Debitoren nicht ersichtlich. Der Factoring-Kunde scheint somit bei diesem Factoring-Modell offizieller Inhaber der Forderungen zu sein.
Auch die ergänzenden Dienstleistungen – wie das Debitorenmanagement oder das Mahnwesen – verbleiben bei der Nutzung des stillen Factorings häufig beim Unternehmen. Das bedeutet in den meisten Fällen: Es wird zwar eine Bonitätsprüfung des Debitors durch die Factoring-Gesellschaft durchgeführt, der Versand der Rechnung erfolgt jedoch vonseiten des Factoring-Kunden. Auch Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden von der Debitorenbuchhaltung des Unternehmens erstellt und versandt. Das Factoring-Institut greift meist erst ab der dritten Mahnung und auch nur in direkter Absprache mit dem Factoring-Kunden ein.
Grundsätzlich ist es auf Wunsch des Factoring-Kunden jedoch auch beim stillen Factoring möglich, dass das Debitorenmanagement vom beauftragten Factoring-Unternehmen übernommen wird. Dabei erfolgt das Mahnwesen dann im Namen des Factoring-Kunden.
- Abnehmer werden informiert (Notification)
- Zahlungen gehen direkt an den Factor
- Mahnwesen & Forderungsmanagement meist beim Factor
- Höhere Transparenz & Professionalisierung
Aufgrund ihrer unterschiedlichen Verfahrensweisen finden stilles Factoring und offenes Factoring oftmals bei unterschiedlichen Factoring-Arten Verwendung:
- Offenes Factoring wird meist als Full Service Factoring Variante angeboten.
- Stilles Factoring kommt in der Regel als Inhouse Factoring zum Einsatz.
Theoretisch können aber sowohl stilles Factoring als auch offenes Factoring bei allen Factoring-Arten betrieben werden. Bei kleineren und mittleren Unternehmen ist das stille Factoring seltener vertreten als das offene Factoring. Sicherheitsaspekte der Factoring-Anbieter setzen in der Regel eine bestimmte Umsatzgröße als Grundlage voraus.
Offenes Factoring: Vor- und Nachteile
Offenes Factoring bietet Unternehmen eine Vielzahl wertvoller Vorteile. Der größte Pluspunkt ist die sofortige Liquidität: Statt wochen- oder monatelang auf den Zahlungseingang der Kunden zu warten, erhalten Unternehmen bis zu 90 % des Rechnungsbetrags oft schon innerhalb von 24 Stunden. Diese finanzielle Flexibilität schafft einen deutlich größeren Handlungsspielraum und ermöglicht es, Verbindlichkeiten schneller zu begleichen, neue Investitionen zu tätigen oder Wachstum gezielt zu fördern.
Der damit verbundene Liquiditätsgewinn verbessert zugleich die Unternehmensbilanz des Factoring-Kunden. Denn nutzt er die gewonnene Liquidität zur Rückführung von Verbindlichkeiten seines Unternehmens, ergibt sich daraus eine entsprechende Bilanzverkürzung und eine bessere Eigenkapitalquote. Durch den damit verbundenen Gewinn an Bonität können bei anderen Kapitalgebern günstigere Kreditkonditionen erzielt werden.
Ein weiterer wichtiger Vorteil von offenem Factoring ist der vollständige Schutz bei Forderungsausfällen. Dieser wird mit dem Forderungsverkauf vom Factor übernommen. Selbst wenn der Debitor insolvent werden sollte, entstehen dem Factoring-Kunden folglich keine finanziellen Einbußen. Denn Forderungen werden vom Factoring-Dienstleister in der Regel – wie im Falle von A.B.S. Factoring – binnen 24 Stunden beglichen. Die einmal erhaltene Liquidität muss beim Factoring nicht zurückgezahlt werden.
Übernimmt das Factoring-Institut beim offenen Factoring die Buchhaltung seines Factoring-Kunden, wird dieser beim Debitorenmanagement sowie beim Mahnwesen und etwaigen Inkassoverfahren stark entlastet. Dadurch sparen Unternehmen nicht nur interne Ressourcen, sondern profitieren auch von der Erfahrung und Effizienz des Factors, der Zahlungsverzüge kompetent und sensibel klärt.
Ein weiterer Vorteil von offenem Factoring liegt in der höheren Transparenz. So weiß der Rechnungsempfänger jederzeit, wem gegenüber er die Forderung erfüllen muss. Damit ist ein direkter Zahlungsfluss vom Abnehmer an den Factor gesichert.
Was früher als Zeichen finanzieller Schwäche galt, wird heute als kluge, wachstumsorientierte Finanzierungsstrategie geschätzt. Offenes Factoring hat sein Image grundlegend gewandelt – hin zu einem Instrument moderner Unternehmensführung.
Auch die Sorge, der Kundenkontakt könnte darunter leiden, erweist sich in der Praxis als unbegründet. Im Gegenteil: Die professionelle Abwicklung sorgt häufig für ein verbessertes Zahlungsverhalten und viele Abnehmer begrüßen die klare, strukturierte Kommunikation.
Für wen eignet sich offenes Factoring?
Offenes Full Service Factoring lohnt sich insbesondere für Unternehmen die über keine ausgeprägte Buchhaltung oder ein professionelles Mahnwesen verfügen. Zudem eignet sich der Forderungsverkauf für Unternehmen, die kurzfristig ihre Liquidität erhöhen wollen, aufgrund ihres Ratings oder ihrer geringen Eigenkapitalquote jedoch nur eingeschränkt Bankkredite bekommen. Offenes Full Service Factoring lohnt sich dabei speziell für:
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Mittelständische Unternehmen & Start-ups
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Unternehmen mit hohen Außenständen oder langen Zahlungszielen
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Firmen ohne eigene Buchhaltungs- oder Mahnkapazitäten
-
Unternehmen in der Restrukturierung oder nach einer Krise
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Betriebe, die klassische Kredite schwer erhalten oder sich bankenunabhängig aufstellen wollen
Factoring eignet sich für Unternehmen, wenn:
- es sich bei den Abnehmern um gewerbliche oder private Kunden handelt, die regelmäßig auf Rechnung beliefert werden.
- die eingeräumten Zahlungsziele maximal 90 Tage betragen.
- die berechneten Leistungen und Lieferungen vollständig erbracht wurden.
- keine Gegenforderungen existieren.
- keine Forderungsabtretung oder andere Rechte Dritter bestehen.
Factoring eignet sich nicht für Unternehmen, wenn:
- die der Rechnung zugrundeliegende Leistung noch nicht voll erbracht ist bzw. bei Projektgeschäft oder Abrechnung nach VOB
- bei fehlender Deckung des Kreditversicherers
- bei Vorkasse oder Bargeschäften
- bei Intercompany-Forderungen
- bei Forderungen gegen Privatpersonen
