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Inhouse Factoring

Inhouse Factoring funktioniert im Grunde sehr einfach: Sie treten offenen Forderungen im Rahmen des Fac­to­ring­­vertrages ab und erhalten bis zu 90 % der Forderungs­­summe binnen 24 Stunden ausgezahlt. Die ver­blei­ben­den 10 % erhalten Sie, sobald Ihr Kunde die Rechnung be­gli­chen hat. Im Gegen­satz zum Full-Service-Factoring verbleibt die De­bi­tor­en­­buch­haltung samt Rechnungs­­management aller­dings bei Ihnen.

Definition Inhouse Factoring & mehr

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Unternehmen ihre Debitoren­buchhaltung hausintern abwickeln möchten. Beispiels­weise möchten viele umsatz­starke Unternehmen, die Ihre Kunden­buch­haltung und das Forderungs­management selbst sehr gut ausgebaut und organisiert haben, das Rechnungs­management nicht aus der Hand geben. Hier bietet das A.B.S. Inhouse Factoring die ideale Lösung.

Die Zügel in der Hand behalten und dennoch von den Factoring-Vorteilen profitieren: Beim Inhouse Factoring genießen Sie die schnelle und sichere Finanzierung des Factorings und können Ihr Debitoren­management samt Rechnungs- und Mahn­wesen selbst abwickeln.

Vorteile von Inhouse Factoring

Inhouse Factoring bietet gerade großen und umsatz­starken Unter­nehmen mit professioneller Buch­haltung viele Vorteile:

  • schnelle und umsatzkongruente Finanzierung
  • Working Capital Optimierung
  • Bilanzverkürzung und Ratingverbesserung
  • Debitorenmanagement und Mahnwesen bleiben bei Ihnen
  • persönliche Kundenansprache beim Rechnungsmanagement

Da Sie beim Inhouse-Factoring Aufgaben wie das Debitoren- und Rechnungs­management auch weiterhin selbst übernehmen, ist diese Factoring-Variante auch ein wenig günstiger als beispiels­weise Full Service Factoring.

Wie funktioniert Inhouse Factoring?

Inhouse Factoring bietet eine einfache Lösung zur Liquiditäts­steigerung. Dabei übergeben Sie Ihre offenen Forderungen an A.B.S. und erhalten inner­halb von 24 Stunden bis zu 90 % des Rechnungs­betrags. Die restlichen 10 % erhalten Sie, sobald Ihr Kunde die Zahlung vorgenommen hat.

Anders als beim Full-Service-Factoring bleibt jedoch die Debitoren­buchhaltung sowie das Rechnungs­management in Ihrer Verantwortung. Dafür über­tragen Sie uns beim Inhouse Factoring einfach wöchentlich elektronisch eine Liste Ihrer offenen Posten und melden uns zudem neue Umsätze, erhaltene Kunden­zahlungen sowie Abzüge durch Skonti, Rabatte und andere Erlös­schmälerungen.

Inhouse Factoring in acht einfachen Schritten

  1. Sie versenden nach der Fakturierung die Rechnung im Original an Ihre Kunden.
  2. Sie übermitteln uns einen Datensatz mit den Rechnungs- und Gutschriftsdaten.
  3. A.B.S. überweist Ihnen binnen 24 Stunden den vereinbarten Kaufpreis.
  4. Für die Kundenzahlungen wird ein Zah­lungs­eingangs­konto eingerichtet. Das bestehende Konto wird nach Möglichkeit weiter verwendet.
  5. Sie erhalten vom Zahlungseingangskonto die Kontoauszüge im Original sowie die Gut­schrifts­belege. A.B.S. erhält Kopien von Ihren Kontoauszügen direkt von Ihrer Bank.
  6. Die Zahlungseingänge auf diesem Konto werden von A.B.S. abgeschöpft.
  7. Offene Posten werden wöchentlich ab­ge­stimmt. Im Zuge dessen übermitteln Sie uns eine Liste mit den offenen Posten und der Forderungsbewegungen im Zeitraum zur letzten Meldung.
  8. Der verbliebene Sicherheitseinbehalt der bezahlten Forderungen wird an Sie über­wiesen.

Wann sich Inhouse Factoring für Ihr Unternehmen lohnt

Inhouse Factoring ist für Sie die ideale Factoring-Variante, wenn Sie in Ihrem umsatz­starken Unternehmen bereits über eine gut ausgebaute und professionelle Debitoren­buchhaltung verfügen und Sie Ihr Forderungs­management entsprechend optimiert haben. Zudem ist Inhouse Factoring empfehlenswert, wenn es spezielle Gründe dafür gibt, die Kunden­buch­haltung nicht auszulagern.

Darüber hinaus ist die Variante des Inhouse Factorings auch dann für Ihr Unter­nehmen lohnens­wert, wenn für Sie vor allem die Umsatz- und Expansions­fi­nan­zie­rung im Vorder­grund stehen oder Sie lediglich von der schnellen und flexiblen Fi­nan­zie­rungs­möglichkeit profitieren möchten.

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Voraussetzungen für Inhouse Factoring

Da beim Inhouse Factoring das Debitoren­ma­nage­ment vollständig in der Buchhaltung des Factoring-Kunden bleibt, ist hier eine wichtige Voraussetzung für das Zustande­kommen eines Inhouse Factoring Vertrages, dass die Buchhaltung gut geführt und transparent ist. Die Fälligkeiten von Forderungen müssen dabei konsequent überwacht und das Mahnwesen entsprechend schnell ein­ge­leitet werden. Schließlich muss sich das be­auf­tragte Factoring-Unternehmen in diesem Fall darauf verlassen können, dass die entsprechenden Verfahren im Debitorenmanagement und Mahn­wesen vom Factoringkunden korrekt durchgeführt werden.

Insbesondere beim stillen Inhouse Verfahren sind die Voraussetzungen für die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen nur sehr schwer zu erfüllen. Deshalb wird diese Factoring Variante in der Praxis auch nur von größeren Mittelständlern und großen Konzernen mit ausgezeichneter Reputation genutzt. Kleine oder mittelständische Unternehmen sind in der Regel bei einem Full Service-Factoring-Anbieter auch aufgrund der zusätzlichen Service­leistungen besser aufgehoben.

Wir bieten Inhouse Factoring grundsätzlich immer im offenen Verfahren an. Dabei wird die Forderungs­abtretung offen auf der Rechnung sowie mithilfe eines Zessionsschreibens angezeigt. Sie kennen Ihre Kunden schließlich am besten und wissen daher, mit welcher Ansprache Sie Ihre Kunden bei überfälligen Forderungen erreichen.

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