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Der Factoring-Vertrag:
Was muss man beachten?

Factoring ist nicht gleich Factoring. Die Unterschiede in Bezug auf die Service­qualität der einzelnen Factoring-Firmen lassen sich jedoch nicht am Preis ab­le­sen. Weiterhin gilt es zu beachten, welche spezifischen Dienst­leistungen der je­wei­li­ge Anbieter mit abdeckt. Daher geben wir Ihnen hier eine Reihe von Tipps an die Hand, worauf Sie bei der Auswahl Ihres Factoring-Anbieters und beim Ab­schluss eines Factoring-Vertrags genau achten sollten.

Was ist ein Factoring-Vertrag?

Die A.B.S. AG lebt langfristige Partnerschaften auf Augenhöhe. Ein Factoring-Vertrag regelt trans­pa­rent und umfassend die Bedingungen der Zu­sam­men­arbeit zwischen einem Unternehmen (= Kreditor oder Lieferant bzw. Factoring-Kunde) und einem Factoring-Anbieter (= Factor bzw. A.B.S. AG).

Dabei überträgt das Unternehmen seine offenen Forderungen aus bereits abgeschlossenen Waren­lieferungen oder Dienstleistungen an den Factor und erhält im Gegenzug innerhalb von 24 Stunden bis zu 90 % des Brutto-Rechnungs­betrags. Die rest­li­chen 10 % verbleiben als Sicherheit bei der A.B.S. AG, bis die offene Forderung vom Kunden des Kreditors (= Debitor bzw. Rechnungs­schuld­ner) vollständig beglichen ist. Sobald das passiert ist, wird auch der Restbetrag an den Kreditor ausbezahlt.

Und nicht nur die künftigen Forderungen können von der A.B.S. AG vorfinanziert werden – auch Bestands­forderungen können mit Factoring-Beginn angekauft und finanziert werden. So kann sich für den Kreditor mit dem Start der Zusammen­arbeit ein deutlicher Liquiditätseffekt bemerkbar machen.

Ein Factoring-Rahmenvertrag sollte enthalten:

  • Vertragsparteien: Kreditor und Factor
  • Vertragsgegenstand: Pflichten, Rechte, Leistungen beider Parteien – insbesondere: übernimmt der Dienstleister auch das Verbuchen im Rahmen des Debitoren­managements. Die A.B.S. AG ist Premium­anbieter und Spezialist für das Full-Service-Factoring.
  • Debitoren: Im Gegensatz zu einigen Wett­be­wer­bern kann im Zuge eines Factoring-Rahmenvertrags bei der A.B.S. AG eine spezifische Auswahl der Debitoren getroffen werden – es müssen nicht alle Abnehmer angedient werden. Debitoren, die ihre Rechnungen ohnehin schnell begleichen, müssen also nicht zwingend ins Factoring-Portfolio aufgenommen werden.
  • Kreditversicherung: Auch diesen Punkt handhaben wir individuell. Zum einen kann eine bestehende Kreditversicherung in den Factoring-Vertrag aufgenommen werden. Zum anderen kann eine Deckung auch über die A.B.S. AG realisiert werden.
  • Formulierungen für die AGB: Unser Factoring-Vertrag enthält zudem weiter­füh­ren­de Informationen für die Debitoren sowie hilfreiche Formulierungen für notwendige Anpassungen der AGB.
  • Kosten: Ähnlich wie die Vertragsgestaltung wird die Kondition individuell an Sie angepasst. Dies erfolgt übersichtlich und klar strukturiert über die Factoring-Gebühr und den Zinssatz – es werden keine zusätzlichen Gebühren belastet. Damit gewähren wir volle Transparenz.
  • etc.

Der Factoring-Vertrag ist das Gerüst für die Zu­sam­men­arbeit, die Umsetzung der Zusammen­arbeit erfolgt zusätzlich jedoch in engem Austausch mit einem Experten. Hier bringt die A.B.S. AG ihre langjährigen Erfahrungswerte ein, von denen auch Sie profitieren können.

Insights vom Experten

Interview zum Thema Factoring-Vertrag mit der A.B.S.

Laut dem letzten Branchenbericht des Deutschen Factoring Verbandes sind die Wachs­tums­raten von Unternehmen, die Factoring nutzen, weiter steigend. Kleine und mittel­stän­di­sche Unternehmen setzen Factoring zu­neh­mend ein, um Liquidität zu generieren. Doch worauf Sie genau in Ihrem Factoring-Vertrag achten müssen, erfahren Sie in unserem Interview mit dem Experten der A.B.S. AG.

Sie möchten bereits tiefer in das Thema Factoring-Vertrag eintauchen? Kontaktieren Sie uns unverbindlich!

Welche Unterlagen benötige ich für die Erstellung eines Factoring Vertrags?

Für die Erstellung eines passenden Factoring-Angebots bzw. Factoring-Vertrags reichen im ersten Schritt bereits wenige Kennzahlen aus, so zum Beispiel

  • der Jahresumsatz,
  • Informationen zur Abnehmerstruktur,
  • die durchschnittliche Rechnungsgröße
  • und die gewährten Zahlungsziele.

Darüber hinaus analysieren wir aber auch etwaige Besonderheiten des jeweiligen Geschäfts­modells. In der laufenden Factoring-Beziehung benötigen wir dann nur den Jahres­abschluss und BWAs (Betriebswirtschaftliche Auswertungen).